Änderung des Nachbar- und Baurechts in Hessen

12-02-2010 09:47 von Daniel Nebel

Handwerk erfreut über die Änderung des Nachbar- und Baurechts in Hessen

 

„Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes und der Hessischen Bauordnung wird der Klimaschutz in Hessen  vorangebracht.“ Zu dieser Einschätzung kommt das Handwerk, das sich damit auch zusätzliche Aufträge für die Mitgliedsbetriebe erhofft.

Das Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes gibt Haus- und Gebäudeeigentümern zukünftig die Möglichkeit, auch dort nachträglich Wärmedämmmaßnahmen durchzuführen, wo dies bislang rechtlich nicht möglich war, weil die Gebäudebegrenzende Wand auf die Grenze gebaut wurde. „Eine nachtäglichen Außenwanddämmung im Fall der Grenzbebauung ist auf Grund der Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks bisher nicht möglich gewesen“ erklärte das Handwerk. Jetzt dürften die nachträglichen Dämmmaßnahmen in das Nachbargrundstück eingreifen.

Um die Verfassungsgarantie des Eigentums nicht außer Acht zu lassen, enthält das Gesetz ausgewogene Mechanismen, die für einen angemessenen Ausgleich zwischen dem sanierungswilligen Eigentümer und seinem Nachbarn sorgen sollen. Besonders im Fall der beidseitigen Grenzbebauung kommt es auf eine Einigung der Beteiligten an, weil es hier nahezu ausgeschlossen ist, durch abstrakte gesetzliche Regelungen jeden individuellen Fall angemessen zu lösen.

Wir hoffen auf pragmatische Lösungen, so die Kreishandwerkerschaft, denn „die Wärmedämmung von Gebäuden leistet einen entscheidenden Beitrag zur Energieeinsparung. Weniger Energieverbrauch schützt das Klima“.

Der Geschäftsführer weist in diesem Zusammenhang auf das besondere Engagement der Mitgliedsbetriebe der Kreishandwerkerschaft Werra-Meißner im Rahmen des Projektes „Haus sanieren – profitieren!“ hin. Er empfiehlt Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern sich durch besonders geschulte Handwerker beraten zu lassen. „In nur einer halben Stunde erhält der Hausbesitzer einen kostenlosen Überblick über den energetischen Zustand seines Gebäudes.“ so die Kreishandwerkerschaft. Das Handwerk empfiehlt ergänzend, im Anschluss an diesen kostenfreien Service eine ausführliche Energieberatung bei einem Experten wie einem Gebäudeenergieberater einzuholen.

Partnerbetriebe für eine kostenfreie Beratung finden sich unter:

www.kh-wm.de - Kreishandwerkerschaft - Energieeinsparung - Haus sanieren – profitieren

Gebäudeenergieberater findet man unter:

www.kh-wm.de - Kreishandwerkerschaft - Energieeinsparung - Energieberater mit Zertifikat

oder

www.handwerk-hessen.de

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